GEG 2025: Das müssen Eigentümer*innen und Interessent*innen wissen
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfährt 2025 umfassende Änderungen, die für Eigentümer*innen und potenzielle Käufer*innen von Immobilien erhebliche Auswirkungen haben werden. DIE IMMOBILIEN GALERIE bietet Ihnen einen detaillierten Überblick, damit Sie optimal vorbereitet sind.
Änderungen für Eigentümer*innen ab 2025
Ab dem 1. Januar 2025 treten wichtige Änderungen des GEG in Kraft, die insbesondere auf eine nachhaltigere Energieversorgung abzielen.
- Verbot von reinen Gas- und Ölheizungen: Reine Gas- oder Ölheizungen dürfen in Neubauten nicht mehr installiert werden. Neue Heizungen müssen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das bedeutet, dass Wärmepumpen, Solarthermie oder Biomasseheizungen an Bedeutung gewinnen.
- Effizienzhaus-40-Standard für Neubauten: Neubauten müssen künftig den Standard eines Effizienzhauses 40 erfüllen. Das bedeutet, dass ein Großteil des Energiebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden muss. Dies führt zu einer deutlichen Reduzierung des CO2-Ausstoßes und zu langfristigen Energieeinsparungen.
- Effizienzhaus-70-Standard für Bestandsimmobilien bei wesentlichen Veränderungen: Eigentümer*innen von Bestandsimmobilien müssen sicherstellen, dass das Gebäude den Effizienzhaus 70-Standard erfüllt, wenn wesentliche bauliche Veränderungen vorgenommen werden. Dies betrifft z. B. die Wärmedämmung, die Dachsanierung oder den Austausch der Fenster.
- Solarenergie-Nutzung auf Dachflächen: Alle geneigten Dachflächen sollen künftig für die Nutzung von Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten wird dies zur Pflicht, bei privaten Neubauten soll es zum Standard werden. Diese Maßnahme unterstützt die nachhaltige Stromerzeugung und trägt zur Reduzierung der CO2-Emissionen bei.
- Einführung eines digitalen Gebäuderessourcenpasses: Der neue digitale Gebäuderessourcenpass erfasst den energetischen Zustand und den Ressourcenverbrauch eines Gebäudes. Das schafft Transparenz und erleichtert künftige Sanierungsentscheidungen.
Auswirkungen für Interessent*innen und Käufer*innen
Für Interessent*innen und potenzielle Käufer*innen von Immobilien bedeutet das neue GEG, dass künftig mehr Faktoren beim Erwerb einer Immobilie berücksichtigt werden müssen. Beispielsweise können bei der Modernisierung eines bestehenden Gebäudes höhere Investitionskosten anfallen, um die neuen Anforderungen zu erfüllen. Berücksichtigen Sie beim Kauf einer Immobilie auch die zukünftigen energetischen Anforderungen und mögliche Mehrkosten.
Änderungen seit 2024
Bereits zum 1. Januar 2024 gab es wichtige Änderung beim GEG: Neu eingebaute Heizungen in Neubauten in Neubaugebieten mussten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Regelung wird nun ab 2025 auf alle Neubauten ausgeweitet. Eine weitere Neuerung ist die Einführung verschiedener Effizienzhaus-Standards, wie z. B. Effizienzhaus-40 für Neubauten, die einen Großteil ihres Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien decken müssen. Diese strengen Vorgaben unterstreichen die Bedeutung der Solarenergie und anderer nachhaltiger Energiequellen, um die ehrgeizigen Klimaziele zu erreichen und bis 2045 eine klimaneutrale Wärmeversorgung sicherzustellen.
Weitere Beratung durch DIE IMMOBILIEN GALERIE
Die neuen Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes sind komplex, aber auch eine große Chance, Ihre Immobilie nachhaltig zu optimieren. Möchten Sie mehr über die konkreten Auswirkungen und Möglichkeiten erfahren? Unsere erfahrenen Berater von DIE IMMOBILIEN GALERIE bieten Ihnen eine umfassende Beratung, um Ihre Immobilie optimal auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.
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