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  • Was ist der Unterschied zwischen Verrentung und Teilverkauf einer Immobilie?

    Worin unterscheiden sich Verrentung und Teilverkauf und wann ist welche Variante sinnvoll? Wir klären Sie auf!

    Flexible Lösungen für Immobilienbesitzer*innen im Ruhestand – was lohnt sich für wen?

    Für viele Eigentümer*innen ist die eigene Immobilie ein wichtiger Bestandteil der Altersvorsorge. Doch mit steigendem Alter wächst oft der Wunsch nach finanzieller Flexibilität, ohne das gewohnte Zuhause verlassen zu müssen. In diesem Zusammenhang werden zwei Modelle immer häufiger diskutiert: die Immobilienverrentung und der Teilverkauf. Doch worin unterscheiden sie sich und wann ist welche Variante sinnvoll?

    Was versteht man unter Immobilienverrentung?

    Bei der Immobilienverrentung kann man das eigene Haus oder die eigene Wohnung verkaufen und dennoch lebenslang darin wohnen bleiben. In der Regel wird die Immobilie an einen Investor verkauft. Dafür erhält der oder die Eigentümer*in eine monatliche Rente (Leibrente) oder eine einmalige größere Summe (Einmalzahlung), oft kombiniert mit einer monatlichen Zahlung. Zusätzlich wird in der Regel ein lebenslanges Wohnrecht (Nießbrauchrecht) notariell im Grundbuch eingetragen.

    Merkmale und Funktionsweise:

    • Die Immobilie geht in das Eigentum des/der Käufer*in (z. B. einer Privatperson, Stiftung oder Bank) über.
    • Verkäufer*innen bleiben lebenslang (oder bis zu einem vereinbarten Zeitpunkt) im Haus wohnen.
    • Die Höhe der Rente richtet sich nach dem Marktwert der Immobilie, dem Alter des/der Verkäufer*in und dem Wert des eingeräumten Wohnrechts.
    • Sanierungs- und Instandhaltungspflichten können vertraglich individuell geregelt werden.
    Handschlag zwischen Makler und Seniorenpaar

    Für wen ist die Immobilienverrentung sinnvoll?

    • Für ältere Eigentümer*innen, die keine Erb*innen haben oder deren Erb*innen bereits abgesichert sind.
    • Für Menschen, die im Ruhestand zusätzliches Einkommen brauchen, aber weiterhin im vertrauten Zuhause leben möchten.
    • Wenn Liquidität benötigt wird, ohne einen vollständigen Umzug oder Verkauf.

    Was versteht man unter einem Teilverkauf?

    • Beim Teilverkauf veräußert der/die Eigentümer*in einen prozentualen Anteil (in der Regel 10–50 %) der Immobilie an ein spezialisiertes Unternehmen. Im Gegenzug erhält sie oder er eine sofortige Einmalzahlung, behält aber das Wohnrecht und bleibt Miteigentümer*in.

    Merkmale und Funktionsweise:

    • Das Wohnrecht bleibt erhalten, es wird jedoch ein monatliches Nutzungsentgelt („Miete“) für den verkauften Anteil fällig.
    • Die Immobilie kann weiterhin selbst genutzt oder vermietet werden.
    • Im Fall eines späteren Komplettverkaufs werden Verkaufserlös und anteilige Wertsteigerungen entsprechend aufgeteilt.
    • Rückkaufoptionen und individuelle Vertragsgestaltungen sind möglich, allerdings oft komplex.

    Für wen ist der Teilverkauf sinnvoll?

    • Für Eigentümer*innen, die größere Summen benötigen, z. B. für Renovierungen, Reisen oder Pflege, aber weiterhin selbst bestimmen wollen, was mit der Immobilie geschieht.
    • Für Menschen, die die volle Kontrolle über das Objekt noch nicht ganz abgeben möchten.

    Warum ist eine unabhängige Beratung so wichtig?

    Beide Modelle sind komplex und haben langfristige Folgen. Sie lohnen sich nicht in jedem Fall. Oft ist ein regulärer Verkauf mit anschließendem Kauf oder der Miete einer altersgerechten Wohnung die bessere Lösung, beispielsweise bei großem Sanierungsbedarf oder wenn sich familiäre oder finanzielle Wünsche ändern.

    Ein*e erfahrene*r Makler*in kennt den regionalen Markt, arbeitet mit Finanz- und Rechtsberater*innen zusammen und prüft, welche Option am besten zu Ihren Lebensumständen passt. Er/sie hilft Ihnen dabei, Fallstricke zu vermeiden, und sorgt für eine objektive Bewertung Ihrer Immobilie sowie aller Alternativen.

    Individuelle Beratung für Ihre Lebensplanung

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