Eine Trennung oder Scheidung bringt zahlreiche Herausforderungen mit sich, besonders wenn eine gemeinsame Immobilie betroffen ist. Die Entscheidung über den Verbleib der Immobilie ist oft komplex und erfordert sorgfältige Überlegungen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen und welche Bedingungen zu beachten sind.
Was passiert mit der Immobilie?
Im Zuge einer Trennung oder Scheidung sind die Ansprüche auf eine gemeinsame Immobilie oft unklar. Generell gilt, dass die Immobilie beiden Partner*innen gehört, sofern sie gemeinsam erworben wurde. Dies schließt Vermögenswerte und Schulden ein, die während der Ehe entstanden sind, es sei denn, es wurde ein Ehevertrag abgeschlossen. In der Regel befinden Sie sich in einer Zugewinngemeinschaft, was bedeutet, dass eine Einigung über die Immobilie erforderlich ist, bevor Sie diese verkaufen oder vermieten können.
Klärung der Ansprüche
Um zu klären, wer Anspruch auf die Immobilie hat, sollten Sie eine Einigung anstreben. Ohne diese Einigung darf, bis zur endgültigen Scheidung, niemand gezwungen werden, das gemeinsame Haus zu verlassen. Falls eine Einigung nicht erzielt wird, kann das Gericht eingeschaltet werden.

Verkauf der Immobilie bei Scheidung
Der Verkauf einer Immobilie während einer Scheidung kann immer dann erfolgen, wenn beide Parteien im Grundbuch stehen und sich einig sind. Sollte ein*e alleinige*r Eigentümer*in im Grundbuch sein, benötigt er*sie die Zustimmung der anderen Partei, um vor der Scheidung zu verkaufen. Nach der Scheidung kann der*die Alleineigentümer*in jedoch frei entscheiden, wann und ob er oder sie verkaufen möchte, vorausgesetzt, ein Zugewinnausgleich hat stattgefunden. Wenn das Trennungsjahr vergangen ist, hat eine Partei das Recht, den Verkauf zu erzwingen. Falls keine Einigung erzielt wird, kann das Gericht eine Teilungsversteigerung anordnen, was häufig den Verkauf unter Marktwert zur Folge hat – eine Situation, die unbedingt vermieden werden sollte.
Alternativen zum Verkauf
Wenn Sie sich gegen den Verkauf entscheiden, gibt es Alternativen. Eine Möglichkeit ist die Vermietung der Immobilie, wobei die Mieteinnahmen auf beide Parteien verteilt werden. Wenn einer der Partner*innen in der Immobilie bleiben möchte, muss dieser die andere Partei auszahlen, was auch die Übernahme gemeinsamer Schulden umfasst. Eine weitere Option könnte sein, die Immobilie an Ihre Kinder zu übertragen, auch wenn hier steuerliche Verpflichtungen wie die Schenkungssteuer berücksichtigt werden sollten.
Die Rolle eines unparteiischen Maklers
Wir von DIE IMMOBILIEN GALERIE aus Hürth helfen Ihnen, den Marktwert Ihrer Immobilie zu ermitteln und verschiedene Optionen für den Verkauf oder die Vermietung zu prüfen. Eine professionelle, unparteiische Beratung schützt Sie vor Fehlentscheidungen in dieser emotional herausfordernden Zeit.
Gemeinsam eine Lösung finden!
Die Entscheidung über die Zukunft Ihrer Immobilie in einer Trennungs- oder Scheidungsphase sollte wohlüberlegt sein. Lassen Sie sich von unseren Expert*innen unterstützen. Wir beraten Sie umfassend und individuell, um gemeinsam eine Lösung für alle Beteiligten zu finden. Kontaktieren Sie uns noch heute.