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  • Welche Energie- und Sanierungsanforderungen gelten für Immobilien in Hürth & Region?

    Energie- & Sanierungsanforderungen in Hürth und Region im Jahr 2026: Aktuelle Vorgaben zu Effizienz, GEG und die Pflichten für Immobilieneigentümer*innen im Rhein-Erft-Kreis.

    Themen wie Energieeffizienz, Sanierungspflichten und neue gesetzliche Vorgaben beschäftigen viele Immobilieneigentümer*innen – insbesondere seit der Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und neuer Regelungen auf Landesebene. Doch was gilt aktuell wirklich? Was sollten Eigentümer*innen in Hürth und der Region Rhein-Erft-Kreis im Jahr 2026 konkret beachten?

    1. Energie- und Sanierungsanforderungen: Was gilt grundsätzlich?

    Die wichtigste gesetzliche Grundlage ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es legt die bundesweit geltenden energetischen Anforderungen für Wohngebäude fest – sowohl für Neubauten als auch für Bestandsgebäude.

    Für bestehende Immobilien gilt: Es gibt keine generelle Pflicht zur Komplettsanierung, wohl aber konkrete Einzelpflichten in drei Bereichen.

    Nachrüstpflichten im Bestand

    • Die oberste Geschossdecke muss gedämmt werden, wenn sie zugänglich ist und bislang nicht gedämmt wurde.
    • Alternativ kann auch das Dach entsprechend gedämmt werden.
    • Bei selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern greift diese Pflicht häufig erst nach einem Eigentümerwechsel mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren.

    Anforderungen bei Sanierungsmaßnahmen

    Wer Bauteile wie Dach, Fassade, Fenster oder Heizungsanlage umfangreich erneuert, muss dabei bestimmte energetische Mindeststandards einhalten. Das heißt: Wenn saniert wird, dann muss dies energetisch sinnvoll geschehen.

    Heizungstausch

    Seit der GEG-Novelle gilt:
    Wenn eine neue Heizung eingebaut wird, muss diese grundsätzlich mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Wichtig für Eigentümer*innen:

    Bestehende Heizungen dürfen weiterbetrieben werden, solange sie funktionstüchtig sind. Die Pflicht greift erst beim Austausch.

    2. Gibt es feste Sanierungspflichten?

    Ja – aber gezielt und nicht pauschal.

    Es gibt klar definierte Pflichten, etwa:

    • Dämmung der obersten Geschossdecke
    • Energetische Mindeststandards bei größeren Sanierungen
    • Erneuerbare-Energien-Anteil bei neuen Heizungen

    Was es nicht gibt: Eine Verpflichtung, ein unsaniertes Haus sofort energetisch auf den neuesten Stand zu bringen.

    Für Eigentümer*innen ist es deshalb entscheidend, den richtigen Zeitpunkt, den Umfang und die Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen gut zu planen – insbesondere im Hinblick auf die Nutzung, den Verkauf oder die Vererbung der Immobilie.

    Dachsanierung bei älterem Einfamilienhaus, Sanierungsanforderungen

    3. Was ist 2026 neu – speziell in NRW und Hürth?

    Photovoltaik-Pflicht bei Dachsanierung in NRW

    Eine besonders wichtige Neuerung betrifft Eigentümer*innen in Nordrhein-Westfalen.

    In NRW gilt ab dem 1. Januar 2026 eine Solarpflicht, wenn die gesamten Dachflächen eines Bestandsgebäudes erneuert werden.

    Das bedeutet:

    • Bei einer kompletten Dachsanierung muss in der Regel entweder eine Photovoltaikanlage installiert werden oder es muss eine gleichwertige Lösung nachgewiesen werden.
    • Ausnahmen (z. B. bei Unwirtschaftlichkeit) sind möglich, müssen jedoch begründet werden.

    Das bedeutet für Eigentümer*innen in Hürth: Wer eine Dachsanierung plant, sollte von Anfang an auch Photovoltaik mitdenken – technisch, finanziell und strategisch.

    Kommunale Wärmeplanung

    Ein weiterer wichtiger Baustein ist die kommunale Wärmeplanung. In dieser legen Städte und Gemeinden fest, wie die zukünftige Wärmeversorgung aussehen soll (z. B. Wärmenetze, Quartierslösungen).

    Da Hürth weniger als 100.000 Einwohner*innen hat, gilt:

    • Die kommunale Wärmeplanung muss voraussichtlich bis 2028 vorliegen.
    • Dennoch sollten Heizungsentscheidungen bereits jetzt zukunftssicher und wärmeplan-kompatibel getroffen werden.

    EU-Vorgaben im Hintergrund

    Zusätzlich müssen die EU-Vorgaben zur Gebäudeenergieeffizienz bis Mai 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Welche konkreten Pflichten sich daraus ergeben, wird derzeit noch erarbeitet. Eines ist jedoch bereits jetzt klar: Energieeffizienz und Werterhalt bleiben zentrale Themen für Immobilieneigentümer*innen.

    Frühzeitig planen – Wert erhalten

    Für Eigentümer*innen in Hürth und der Region gilt im Jahr 2026 mehr denn je: Energetische Maßnahmen sind kein Selbstzweck, sondern ein wichtiger Faktor für die Wertstabilität, Vermarktbarkeit und Zukunftssicherheit einer Immobilie.

    Wer rechtzeitig plant, Fördermöglichkeiten nutzt und Maßnahmen sinnvoll kombiniert, kann nicht nur gesetzlichen Anforderungen gerecht werden, sondern auch langfristig davon profitieren.

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