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  • Können wir unverheiratet eine Immobilie kaufen?

    Immobilie kaufen ohne Trauschein: Wir erklären, was unverheiratete Paare dabei beachten sollten – rechtliche, finanzielle und organisatorische Aspekte im Überblick.

    Was Paare ohne Trauschein beim Immobilienkauf beachten sollten

    Immer mehr Paare entscheiden sich dafür, gemeinsam eine Immobilie zu kaufen, ohne verheiratet zu sein. Ob als Lebensgemeinschaft, Patchworkfamilie oder aus anderen Gründen – grundsätzlich ist ein Immobilienkauf ohne Trauschein möglich. Doch welche Voraussetzungen und Besonderheiten sollten unverheiratete Käufer*innen beachten? Wir geben einen Überblick.

    Voraussetzungen: Wie können unverheiratete Paare eine Immobilie kaufen?

    Unverheiratete Paare können gemeinsam eine Immobilie kaufen, sofern beide voll geschäftsfähig sind und über die nötigen finanziellen Mittel oder Finanzierungszusagen verfügen. Bei einer Finanzierung prüft die Bank die Bonität beider Partner*innen. Wichtig:

    • Sie können gemeinsam im Kaufvertrag auftreten und den Kaufpreis gemeinsam finanzieren, beispielsweise durch ein gemeinsames Darlehen oder mehrere Darlehen.
    • Es gibt keine gesetzliche Vorgabe, die vorschreibt, dass Sie verheiratet sein müssen, um eine Immobilie zu kaufen. Der Immobilienkauf ist unabhängig vom Familienstand möglich.

    Vertragsgestaltung: Worauf sollten unverheiratete Paare achten?

    Da unverheiratete Paare nicht die gleiche rechtliche Absicherung wie Ehepartner*innen genießen, ist eine klare und faire Vertragsgestaltung besonders wichtig. Beachten Sie dabei folgende Aspekte:

    • Kaufvertrag: Lassen Sie sich unabhängig beraten. Klären Sie, wer welche Anteile an der Immobilie hält, wie die Finanzierung läuft und wie gemeinsame Kosten getragen werden.
    • Partnerschaftsvertrag: Wir empfehlen Ihnen, einen zusätzlichen Partnerschaftsvertrag beim Notar abzuschließen. Hier können Sie unter anderem Folgendes regeln:
      • Was passiert bei einer Trennung?
      • Wer bleibt im Haus/Wohnung?
      • Wie erfolgt die Auszahlung eines Partners?
      • Wie werden Wertsteigerungen/Vermögenszuwächse ausgeglichen?
    • Absicherung im Todesfall: Ohne Ehevertrag besteht kein gesetzliches Erbrecht. Mit einem Testament oder Erbvertrag können Sie jedoch Ihren Partner bzw. Ihre Partnerin absichern.
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    Grundbucheintrag: Wer wird Eigentümer – welche Optionen gibt es?

    Der Grundbucheintrag entscheidet darüber, wem die Immobilie rechtlich gehört. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten.

    • Beide als Miteigentümer*innen: Die gängigste Variante ist, beide Partner*innen als Miteigentümer*innen im Grundbuch einzutragen. In der Regel werden die Anteile entsprechend der finanziellen Beteiligung festgelegt (z. B. je 50 %, 60/40 % etc.) und im Grundbuch eingetragen.
    • Nur eine Person im Grundbuch:In manchen Fällen ist nur eine Person im Grundbuch eingetragen, beispielsweise wenn die Finanzierung über nur ein Darlehen erfolgt. Dies kann jedoch zu einseitigen Benachteiligungen führen und sollte daher gut überlegt sein.
    • Verhältnis im Grundbuch: Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, ist es wichtig, dass das im Grundbuch eingetragene Eigentumsverhältnis exakt mit den getätigten Investitionen übereinstimmt.

    Unser Tipp: Klare Absprachen und rechtssichere Verträge schaffen Transparenz und verhindern böse Überraschungen.

    Immobilienkauf ohne Trauschein – mit der richtigen Beratung sicher und fair

    Auch für unverheiratete Paare ist ein gemeinsamer Immobilienkauf problemlos möglich – vorausgesetzt, die vertraglichen und finanziellen Aspekte sind klar geregelt. Mit individueller Beratung, notariell festgehaltenen Vereinbarungen und einer passenden Absicherung legen Sie den Grundstein für Ihr neues Zuhause.

    Sie haben Fragen oder wünschen eine individuelle Beratung?

    DIE IMMOBILIEN GALERIE begleitet Sie Schritt für Schritt beim Immobilienkauf – von der ersten Marktübersicht bis zur rechtssicheren Vertragsgestaltung. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und unserem Netzwerk aus Notar*innen, Anwält*innen sowie Finanzierungsexpert*innen.

    Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch. Wir sind gerne für Sie da!

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